Das Basler Strafgericht hat fünf ehemalige GAGBA-Verwaltungsmitglieder wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Der Streit dreht sich um den Verkauf von Flugzeugliften für lediglich einen Franken – ein Geschäft, das beim Basler Strafgericht auf wenig Verständnis stiess.
Die Verurteilten hatten die Lifte, die für die Wartung von Flugzeugen genutzt werden, zu einem symbolischen Preis weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine unzulässige Begünstigung und klagte die Beteiligten an. Das Gericht folgte dieser Argumentation und bestätigte die Strafbefehle.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Bericht der BZ kann hier eingesehen werden.