Fünf ehemalige Verwaltungsmitglieder der General Aviation Genossenschaft Basel (GAGBA) sind am 10. Dez. 2024 vom Strafgericht Baselstadt der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen worden. Zudem wurden sie zur Zahlung von CHF 52'500 Schadenersatz verurteilt. Sie hatten unter anderem 5 Flugzeuglifte zum Bilanzwert von CHF 1.- an die GAC AG verkauft.
Die ehemaligen Verwaltungsmitglieder hatten gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft BS wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) Berufung eingelegt und einen Freispruch verlangt. Das am 10. Dezember verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die Unschuldsvermutung gilt. Gegen das Urteil kann beim Appellationsgericht Baselstadt Berufung eingelegt werden. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens waren die Rollen der eigentlichen Profiteure des Deals.
Situation in der Zone Nord ab Januar 2025
Die kommerziell orientierte GAC AG ist seit 2022 im Besitz der Konzession für die allgemeine Luftfahrt im schweizerischen Sektor des Euroairports Basel-Mülhausen (EAP). Ihre Eigner betreiben gleichzeitig eine Flugschule und ein Chartergeschäft. Zuvor hatte sich die Genossenschaft GABGA 50 Jahre gemeinnützig für die Belange der ortsansässigen Kleinfliegerei (General Aviation) engagiert.
Die Konzession der GAC AG war ursprünglich auf Ende 2024 befristet. Die Ausschreibung der neuen Konzession ab 2025 hat sich laut EAP aufgrund „verschiedener zusätzlicher Abklärungen“ verzögert.
Die bestehende Konzession wurde darum vom Verwaltungsrat des EAP am 6. Dezember um ein Jahr bis Ende 2025 verlängert. Bis dahin gelten die bisherigen Konditionen. Im Verlauf des Jahres 2025 soll ein definitiver Entscheid zur Nutzung der Zone Nord erfolgen.