Gerne nehmen wir das Informationsschreiben der GAC Basel AG vom 27. Februar 2025 zum Anlass, um Ihnen unseren Standpunkt zur Frage nach der Zukunft des General Aviation-Areals Nord auf dem Flughafen Basel-Mulhouse darzulegen.
Der Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse informierte mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 die beiden Bewerberinnen im Vergabeverfahren um die Konzession zur Nutzung der Zone, die GAGBA und die GAC Basel AG, über die Verlängerung der Konzession der bisherigen Konzessionärin um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025. Die GAGBA geht davon aus, dass die Vertreter der GAC Basel AG bereits Anfang Dezember 2024 über die einjährige Verlängerung der Konzession Bescheid wussten und davon nicht erst im Februar 2025 Kenntnis erhielten. Der Grund für die Verzögerung der Ausschreibung liegt nicht in unklaren Zukunftsplänen des Flughafens bezüglich der General Aviation, sondern in verschiedenen zusätzlichen Abklärungen im Vergabeverfahren, die der EAP-Verwaltungsrat nicht näher bezeichnet. Das Schreiben des Verwaltungsrats vom 6. Dezember 2024 kann hier eingesehen werden.
Die Vertreter der GAC Basel AG sehen im Handeln und in den rechtlichen Schritten der GAGBA „böswillige Angriffe ... einer kleinen Gruppe von Personen, die offensichtlich darauf abzielen, der General Aviation in Basel zu schaden“. Das Gegenteil trifft zu: Die GAGBA setzt alles daran, die Konzession zur Nutzung des General Aviation-Areal Nord wiederzuerlangen und eine Gleichbehandlung sämtlicher Nutzerinnen und Nutzer des Areals ohne finanzielle Vorteile und Privilegien einzelner Akteure durchzusetzen. Dies entspricht dem genossenschaftlichen Gedanken der GAGBA, die im Jahr 1967 die Verwaltung des Areals übernommen hatte.
Bei den Mitgliedern der GAGBA handelt es sich um Nutzerinnen und Nutzer des General Aviation-Areals Nord, welche in den letzten Jahrzehnten viel für die General Aviation getan haben und lediglich die Einhaltung von Selbstverständlichkeiten wie Fairness und Gleichbehandlung einfordern. Auch der Aero Club Schweiz und der Aeroclub Regio Basel, welche zweifelsfrei der Förderung der General Aviation verpflichtet sind, unterstützen die GAGBA vorbehaltlos in ihrem Bestreben, die Konzession wiederzuerlangen. Die aktuelle Konkurrenzsituation zwischen den beiden Bewerberinnen um die neue Konzession und die unterschiedlichen inhaltlichen Standpunkte der GAGBA und der GAC Basel AG stellen nach unserer Einschätzung keinen Faktor dar, der die künftige Existenz der General Aviation auf dem Euro-Airport negativ beeinflussen oder bedrohen würde. Nach den Vorgaben des Bundes hat der Flughafen auch der General Aviation offenzustehen. Eines der wichtigsten Ziele der GAGBA besteht darin, die Position der General Aviation auf dem Flughafen Basel-Mulhouse zu stärken und ihren langfristigen Erhalt zu sichern.
Die GAGBA-Verwaltung hat sich wiederholt im Gespräch mit der Direktion des Flughafens
darum bemüht, dem Anliegen einer Gleichbehandlung aller Nutzerinnen und Nutzer auf dem
General Aviation-Areal Nord Nachachtung zu verschaffen. Mit diesem Leitgedanken hat die
GAGBA-Verwaltung auch eine einvernehmliche Lösung mit den Vertretern der Flugschule Basel AG und der GAC Basel AG gesucht, allerdings haben sich diese allen bisherigen Versuchen einer Mediation und eines Gesprächs mit der GAGBA verschlossen.
Was dürfen Sie erwarten, wenn die GAGBA die Konzession wiedererlangen und künftig wie-
der das General Aviation-Areal Nord verwalten wird? Die meisten Mieterinnen und Mieter werden deutlich tiefere Mietzinsen zahlen. Ebenso werden die meisten Nutzerinnen und Nutzer tiefere Beiträge an die Finanzierung der Sicherheitskosten entrichten und voraussichtlich auch den Treibstoff zum Lieferpreis der Klinzing Frères et Cie ohne Zuschlag (Marge) der Flugschule Basel AG beziehen können. Die Bestrebungen der GAGBA gehen konsequent dahin, die Gleichbehandlung sämtlicher Nutzerinnen und Nutzer des Areals und sämtlicher Mieterinnen und Mieter von Parkplätzen auf dem Areal zu gewährleisten und damit sämtliche finanziellen Vorteile und Privilegien einzelner Nutzerinnen und Nutzer, namentlich jener der Flugschule Basel AG, zu unterbinden.
Künftig soll die Flugschule Basel AG die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie alle übrigen Nutzerinnen und Nutzer des Areals. Eine Umverteilung finanzieller Mittel durch unterschiedliche Mietzinsen (z.B. in einem Verhältnis von 4 zu 1 zu Gunsten der Flugschule Basel AG im Vergleich mit anderen Mieterinnen und Mietern) oder durch Margen auf Treibstoffen (nach aktueller Kenntnis der GAGBA-Verwaltung zwischen 20 und 30 Rappen pro Liter) soll es künftig nicht mehr geben.
Die GAGBA steht ein für Fairness und ist offen für einen Dialog auf Augenhöhe. Sie wehrt sich aber entschlossen gegen ungerechtfertigte Privilegien.